Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Immo Zebra Schorn 

Vorbemerkungen

Die Immo Zebra Schorn ist eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma (CHE-[]). Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen der Immo Zebra Schorn und ihren Kunden resp. Dritten. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Bestimmungen vor.

Zur Vereinfachung der Lesbarkeit schliessen im Folgenden die männlichen Ausdrücke die weiblichen mit ein.

Diese AGB gelten auch für alle juristischen und natürlichen Personen wie z.B. Angestellte und Dritte, welche direkt oder indirekt in irgendeiner Weise bei der Ausführung der Aufträge involviert sind.

Vollmacht

Der Auftraggeber kann die Beauftragte bevollmächtigen, in seinem Namen und auf seine Rechnung zu handeln. Er unterzeichnet dafür eine entsprechende Vollmacht.

Weisungen an die Beauftragte

Die Weisungen des Auftraggebers an die Beauftragte erfolgen grundsätzlich schriftlich, wobei E-Mail und Telefax der Schriftlichkeit gleichgestellt sind. In dringenden Fällen und wenn die Beauftragte eine Weisung des Auftraggebers nicht rechtzeitig einholen kann oder Weisungen fehlen, ist die Beauftragte berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die ihr geeignet oder notwendig erscheinenden Massnahmen zu treffen.

Das Risiko für unvollständige oder falsche Übermittlung von Weisungen des Auftraggebers oder Mitteilungen der Beauftragten an den Auftraggeber trägt der Auftraggeber.

Der Auftraggeber benennt gegenüber der Beauftragten eine geeignete Kontaktperson, deren Instruktionen für die Beauftragte massgebend bei der Ausführung des Auftrags sind.

Verkaufspreis/Provision

Der Zielpreis, also der Preis, welcher für das Verkaufsobjekt bezahlt werden soll, wird im Hauptvertrag festgelegt. Die Erreichung des Zielpreises stellt keine Bedingung dar für die Entstehung des Provisionsanspruchs der Beauftragten dar. Dementsprechend ist die Provision auch geschuldet, wenn sich der Auftraggeber mit einer Käuferschaft auf einen anderen als den hier genannten Zielpreis einigt.

Der vereinbarte Zielpreis versteht sich ohne Übernahme einer allfällig bestehenden Hypothekarschuld.

Verkaufsunterlagen

Der Auftraggeber stellt der Immo Zebra Schorn alle für die Vermarktung erforderlichen Informationen proaktiv und zeitnah zur Verfügung. Er ist verpflichtet, wahrheitsgemässe, nicht irreführende und nicht unlautere Angaben über seine Person sowie die Liegenschaft zu machen und Immo Zebra Schorn vollständig über Einzelheiten der Liegenschaft (inkl. bestehender und bekannter Mängel) zu informieren. Die vom Auftraggeber erhaltenen Informationen werden von Immo Zebra Schorn bedarfsgerecht aufbereitet und Interessenten angeboten. Ohne ausdrücklich anderslautende Anweisung wird die Beauftragte die Information, welche sie vom Auftraggeber erhält, nicht verifizieren oder überprüfen. Der Auftraggeber anerkennt, dass die Beauftragte sich bei der Erfüllung ihres Auftrags auf solche Informationen verlassen darf.

Die Beauftragte ist berechtigt, die Herausgabe der ihr vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Vermögenswerte zu verweigern, falls sie offene Forderungen/offene Rechnungen gegenüber dem Auftraggeber hat. Dieses Zurückbehaltungsrecht gilt bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Beauftragte nach Vertragsbeendigung sämtliche ihr übergebenen Dokumente nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und ohne vorgängige Mitteilung selbständig vernichten darf.

Auftragsdauer

Die Auftragsdauer sowie die Exklusivität allfälliger Verkaufsbemühungen der Beauftragten bestimmen sich nach Parteivereinbarung. Haben die Parteien eine feste Dauer der Exklusivität der Verkaufsbemühungen vereinbart und beginnen die Verkaufsbemühungen der Beauftragten auf Wunsch des Auftraggebers zu einem späteren Zeitpunkt als mit der Vertragsunterzeichnung oder wünscht der Auftraggeber einen Unterbruch der Bemühungen, verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um die Periode der Verzögerung resp. des Unterbruchs. Verzögerungen und Unterbrüche der Verkaufsbemühungen sind der anderen Partei jeweils schriftlich anzuzeigen.

Zutritt zur Liegenschaft

Der Auftraggeber wird der Immo Zebra Schorn den notwendigen Zutritt zur Liegenschaft zwecks Ausführung des Mandats – insbesondere für Bildaufnahmen und Besichtigungen durch Kaufinteressenten – nach Absprache gewähren. 

Immobilien-Plattformen

Bei einem Immobilienverkauf legt Immo Zebra Schorn nach eigenem Ermessen fest, auf welchen Immobilienplattformen die Liegenschaft inseriert wird. Alle Kosten und Aufwendungen für die Inserierung auf diesen, von Immo Zebra Schorn gewählten und vorgeschlagenen Immobilien-Portalen und anderen Medien gehen somit zu Lasten von Immo Zebra Schorn und sind für den Auftraggeber somit kostenfrei. Wählt der Kunde darüber hinaus zusätzliche Portale oder Medien, welche Immo Zebra Schorn im vertraglichen Kostenumfang nicht berücksichtigt, so gehen die diesbezüglichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers. 

Werden die von Immo Zebra Schorn auf bestimmten Plattformen publizierten Inserate ohne Erlaubnis vom Auftraggeber oder Dritten kopiert, so übernimmt Immo Zebra Schorn für diese Publikationen keine Haftung. Für betrügerisch unter Verwendung des Namens von Immo Zebra Schorn erstellte Publikationen, welche üblicherweise als sog. «Lockvogel-Angebote» dienen, lehnt Immo Zebra Schorn jegliche Haftung ab. 

Grundsätze des Verkaufsablaufs

In der Regel wird der Käuferschaft eine erste Anzahlung einverlangt, sobald der Vorvertrag / Anmeldung des Kaufvertrags (separates Dokument, dient der Instruktion des Notars) unterzeichnet ist.

Sämtliche Anzahlungen, welche vor Vertragsabschluss geleistet werden, gehen auf ein treuhänderisch geführtes Konto der Beauftragten. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anzahlungsbetrag dem Honorar plus Mwst. der Beauftragten entspricht und entsprechend verrechnet werden kann.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die geleisteten Anzahlungen, denen kein notariell beurkundeter Vertrag zugrunde liegt, rechtlich nicht mit Schadenersatzforderungen gegenüber einer Käuferschaft verrechnet werden können, sollte diese vor Vertragsunterzeichnung zurücktreten. Dies gilt auch, wenn bereits ein Vorvertrag unterzeichnet ist. Vorbehalten bleiben effektiv nachweisbare Schadenersatzforderungen. Es liegt im Ermessen der Immo Zebra Schorn, eine Anzahlung vollumfänglich an den Einzahlenden zurückzugeben.

Keine Erfolgsgarantie

Die Immo Zebra Schorn gibt keine Garantie ab, dass die vermarktete Liegenschaft innerhalb der Vertragsdauer oder generell erfolgreich verkauft werden kann.

Mitwirkung Dritter

Zur Ausführung des Auftrags ist die Immo Zebra Schorn berechtigt, selbständig fachkundige Dritte sowie Unternehmen beizuziehen. Die Beauftragte kann hinzugezogenen Dritten vertrauliche Informationen des Auftraggebers offenlegen, soweit diese Dritten einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht unterstehen und soweit dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich oder zumindest nützlich ist.

Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Beauftragten (siehe www….ch).

Elektronische Kommunikation

Die Beauftragte ist berechtigt, mittels elektronischer Hilfsmittel ohne Verschlüsselung mit dem Auftraggeber und/oder Dritten zu kommunizieren. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Kommunikation und der Austausch von Daten mittels elektronischer Hilfsmittel wie E-Mail, Remote Access zu seiner Netzwerkinfrastruktur, FTP (File Transfer Protocol) und Datenträgern (bspw. Memory Sticks, CDs, DVDs) Risiken birgt. Unter die genannten Risiken fallen beispielsweise der unberechtigte Datenzugriff oder Zugang zur Netzwerkinfrastruktur, die Manipulation/Korruption der Kommunikation, falsche, verzögerte oder nicht erfolgte Zustellung von Nachrichten und die Infizierung mit Viren. Die Beauftragte haftet nicht für Schäden, welche aus der Nutzung elektronischer Kommunikation entstehen können.

Rechnungsstellung

Ohne anderslautende Vereinbarung ist der von der Beauftragten in Rechnung gestellte Betrag ohne jegliche Abzüge, Skonti, Rabatte etc. innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Falls eine Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist nicht beglichen wird, kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet den gesetzlich vorgesehenen Verzugszins in Höhe von 5%. Für einen solchen Fall behält sich die Beauftragte vor, ihre Tätigkeit im betreffenden Auftrag sowie auch in jedem anderen Auftrag des Auftraggebers einzustellen. Handlungen der Beauftragten zur Durchsetzung einer Honorarforderung gegenüber dem Auftraggeber werden diesem zu den üblichen Honoraransätzen der Beauftragten in Rechnung gestellt.

Haftung

Die Haftung der Immo Zebra Schorn richtet sich unter Vorbehalt der nachfolgenden Ausführungen nach den Bestimmungen des Auftragsrechts (Art. 398 ff. OR) resp. nach denjenigen des Mäklervertragsrechts (Art. 412 ff. OR), sofern diese von den Bestimmungen des Auftragsrechts abweichen. 

Die Immo Zebra Schorn haftet dem Auftraggeber für alle Schäden, welche sie dem Auftraggeber nachweislich durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten zugefügt hat. Eine weitergehende Haftung wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Insbesondere haftet die Beauftragte nicht für gegenüber dem Auftraggeber gemachte Empfehlungen, welche gestützt auf unvollständige oder unwahre Informationen des Auftraggebers abgegeben wurden. Die Immo Zebra Schorn ist weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber Dritten für vom Auftraggeber zugesicherte Eigenschaften des Objektes haftbar. Der Auftraggeber verpflichtet sich vorbehaltlos, die Immo Zebra Schorn schadlos zu halten für den Fall, dass diese durch einen Dritten für vom Auftraggeber zugesicherte Eigenschaften des Objektes haftbar gemacht wird.

Die Immo Zebra Schorn haftet ebenfalls nicht, wenn ein Schaden des Auftraggebers aufgrund des Neuerlasses oder Änderung eines Gesetzes oder Verordnung, eines Beschlusses des Bundes- oder Regierungsrats oder ähnlichen Handlungen entsteht. 

Die Immo Zebra Schorn ist kein gesetzlicher Vertreter des Auftraggebers und übernimmt gegenüber den involvierten Parteien keine Haftung für die ordnungsgemässe Erfüllung von zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Rechtsgeschäften. Ebenso übernimmt Immo Zebra Schorn keine Haftung für nicht bzw. nicht fristgerecht ausgeführte Aufträge und daraus entstehende Schäden. 

Die Haftung der Immo Zebra Schorn wird reduziert, wenn der Auftraggeber es versäumt hat, den Schaden zu mindern (Schadenminderungspflicht) oder der Auftraggeber durch einen Dritten (einschliesslich Versicherung) entschädigt wurde.

In keinen Fall übersteigt die Haftung der Immo Zebra Schorn und der durch sie beigezogene Dritte für sämtliche innerhalb der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und der Immo Zebra Schorn erfolgten Handlungen den Betrag der im konkreten Fall geschuldeten Provision bzw. der Vergütung des Aufwandes (bei Abrechnung im Stundenhonorar, Klausel gilt als Haftungsobergrenze, gilt für sämtliche Schäden insgesamt und nicht pro Schadensfall).

Verjährung

Ansprüche eines Auftraggebers gegenüber der Immo Zebra Schorn verjähren nach 12 Monaten nach Vertragsbeendigung. Sollte die gesetzliche Verjährungsfrist im Einzelfall kürzer sein, so gilt diese.

Änderung der AGB

Immo Zebra Schorn behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, inkl. der gültigen Datenschutzbestimmungen für künftige Verträge jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (einsehbar auf der Website von Immo Zebra Schorn, www.ppp.ch). Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der AGB und/oder der Datenschutzbestimmungen werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme den geänderten Bestimmungen widerspricht.